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Bikeregeln

Wissenswertes

 

 

10 Grundsätze für Mountainbiking in Kärnten

 

1. Nur auf freigegebenen Wegen fahren

Wir halten uns strikt an die vorgegebenen und erlaubten Routen. Nur so ist es möglich Konflikte mit anderen Naturnutzern und eine Gefährdung der eigenen Sicherheit zu vermeiden.

 

2. Rücksichtnahme auf die Natur

Aus Rücksicht auf das Wild fahren wir nur bei vollem Tageslicht und vermeiden unnötigen Lärm.  Wir hinterlassen keine Abfälle.

 

3. Vorrang für Wanderer

Wir nehmen Rücksicht und sind freundlich zu Fußgängern und Wanderern. Bei Begegnungen machen wir uns rechtzeitig bemerkbar und fahren langsam vorbei.

 

4. Vorrang für Land- und Forstwirtschaft

Die Forstwege und Pfade, die Mountainbiker lieben, sind großteils zum Zwecke der Land- und Forstwirtschaft errichtet worden.

Mountainbiker sind auf diesen Wegen lediglich geduldete Gäste und sollen uns dementsprechend benehmen. Werden auf einem Forstweg land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (zum Beispiel Schlägerungsarbeiten oder Wegsanierungen) durchgeführt, so ist jedenfalls anzuhalten und die Situation zu klären. Erst wenn wir Kontakt und Einvernehmen mit den die Arbeiten ausführenden Land- oder Forstwirten hergestellt haben, ist ein gefahrloses Passieren möglich.

 

5. Fahren mit angepasster Geschwindigkeit

Wir fahren immer mit kontrollierter Geschwindigkeit und sind immer bremsbereit. Auf allen Wegen ist mit Gegenverkehr zu rechnen und es können, da es sich um forstwirtschaftliche Nutzflächen handelt jederzeit Hindernisse (umgestürzte Bäume, Steine, Traktoren etc.) den Weg versperren. Es sind auch auf Forstwegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Im Interesse der eigenen Sicherheit ist immer mit Helm zu fahren.

 

6. Umgang mit Weidevieh

Wir nähern uns dem Weidevieh im Schritttempo und schließen nach der Durchfahrt sämtliche Weidegattern. Dadurch vermeiden wir im Interesse der eigenen Sicherheit Flucht- und Panikreaktionen der Tiere.

 

7. Fahrverbote beachten

Fahrverbote und andere Schilder, insbesondere der Ausweis eines befristeten forstlichen Sperrgebiets, weisen auf eine besondere Gefährdung auf diesen Wegen hin.

Diese Fahrverbote sind im eigenen Interese strikt einzuhalten.

 

8. Nur technisch einwandfreie Mountainbikes benützen

Wir kontrollieren und warten unsere Mountainbikes regelmäßig. Trekkingbikes oder Citybikes sind für diese Route ungeeignet.

 

9. Vorsorge für den Notfall

Wir führen immer ein Reparaturset sowie Verbandszeug mit. Auch ein Handy oder Funkgerät ist zweckmäßig. Es ist zu beachten, dass die Routen sich teilweise in hochalpinen Gelände befinden, und jederzeit mit dem Auftreten von alpinen Gefahrensituationen (Schlechtwettereinbruch) aber auch mountainbikespezifischen  Gefährdungen (Stürze, Defekte u. ä. ) gerechnet werden muss.

 

10. Richtige Selbsteinschätzung und Gefahrenbeurteilung

Wir überfordern uns selbst weder in fahrtechnischer noch in konditioneller Hinsicht. „Kärnten-Seen-Biking“ ist grundsätzlich konditionell und auch fahrtechnisch anspruchsvoll. Im Zweifelsfall ist es besser in einigen Passagen bergab ein kurzes Stück zu schieben, als einen Sturz mit Verletzungen zu riskieren.

Ebenso können die hochalpinen Wege aufgrund von Naturereignissen (Gewitter etc.) plötzlich unpassierbar und gefährlich sein. Auch forstwirtschaftliche Nutzung  kann eine spezifische Gefahrensituation schaffen. Nur eine überlegte Einschätzung der Gefahrensituation vor Ort durch den Mountainbiker kann ihn vor diesen Gefahren schützen. Im Zweifel ist es besser die Tour abzubrechen und kein Risiko einzugehen.

 

 
 

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Kärnten Seen Biking GmbH.

A-9020 Klagenfurt

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