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10 Grundsätze für
Mountainbiking in Kärnten
1. Nur auf
freigegebenen Wegen fahren
Wir halten uns strikt an die
vorgegebenen und erlaubten Routen. Nur so ist es möglich Konflikte
mit anderen Naturnutzern und eine Gefährdung der eigenen
Sicherheit zu vermeiden.
2.
Rücksichtnahme auf die Natur
Aus Rücksicht auf das Wild fahren
wir nur bei vollem Tageslicht und vermeiden unnötigen Lärm. Wir
hinterlassen keine Abfälle.
3. Vorrang
für Wanderer
Wir nehmen Rücksicht und sind
freundlich zu Fußgängern und Wanderern. Bei Begegnungen machen wir
uns rechtzeitig bemerkbar und fahren langsam vorbei.
4.
Vorrang für Land- und Forstwirtschaft
Die Forstwege und Pfade, die
Mountainbiker lieben, sind großteils zum Zwecke der Land- und
Forstwirtschaft errichtet worden.
Mountainbiker sind auf diesen Wegen
lediglich geduldete Gäste und sollen uns dementsprechend benehmen.
Werden auf einem Forstweg land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
(zum Beispiel Schlägerungsarbeiten oder Wegsanierungen)
durchgeführt, so ist jedenfalls anzuhalten und die Situation zu
klären. Erst wenn wir Kontakt und Einvernehmen mit den die
Arbeiten ausführenden Land- oder Forstwirten hergestellt haben,
ist ein gefahrloses Passieren möglich.
5. Fahren
mit angepasster Geschwindigkeit
Wir fahren immer mit kontrollierter
Geschwindigkeit und sind immer bremsbereit. Auf allen Wegen ist
mit Gegenverkehr zu rechnen und es können, da es sich um
forstwirtschaftliche Nutzflächen handelt jederzeit Hindernisse
(umgestürzte Bäume, Steine, Traktoren etc.) den Weg versperren. Es
sind auch auf Forstwegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung
einzuhalten. Im Interesse der eigenen Sicherheit ist immer mit
Helm zu fahren.
6. Umgang
mit Weidevieh
Wir nähern uns dem Weidevieh im
Schritttempo und schließen nach der Durchfahrt sämtliche
Weidegattern. Dadurch vermeiden wir im Interesse der eigenen
Sicherheit Flucht- und Panikreaktionen der Tiere.
7. Fahrverbote
beachten
Fahrverbote und andere Schilder,
insbesondere der Ausweis eines befristeten forstlichen
Sperrgebiets, weisen auf eine besondere Gefährdung auf diesen
Wegen hin.
Diese Fahrverbote sind im eigenen
Interese strikt einzuhalten.
8. Nur
technisch einwandfreie Mountainbikes benützen
Wir kontrollieren und warten unsere
Mountainbikes regelmäßig. Trekkingbikes oder Citybikes sind für
diese Route ungeeignet.
9. Vorsorge für
den Notfall
Wir führen immer ein Reparaturset
sowie Verbandszeug mit. Auch ein Handy oder Funkgerät ist
zweckmäßig. Es ist zu beachten, dass die Routen sich teilweise in
hochalpinen Gelände befinden, und jederzeit mit dem Auftreten von
alpinen Gefahrensituationen (Schlechtwettereinbruch) aber auch
mountainbikespezifischen Gefährdungen (Stürze, Defekte u. ä. )
gerechnet werden muss.
10.
Richtige Selbsteinschätzung und Gefahrenbeurteilung
Wir überfordern uns selbst weder in
fahrtechnischer noch in konditioneller Hinsicht. „Kärnten-Seen-Biking“
ist grundsätzlich konditionell und auch fahrtechnisch
anspruchsvoll. Im Zweifelsfall ist es besser in einigen Passagen
bergab ein kurzes Stück zu schieben, als einen Sturz mit
Verletzungen zu riskieren.
Ebenso können die hochalpinen Wege
aufgrund von Naturereignissen (Gewitter etc.) plötzlich
unpassierbar und gefährlich sein. Auch forstwirtschaftliche
Nutzung kann eine spezifische Gefahrensituation schaffen. Nur
eine überlegte Einschätzung der Gefahrensituation vor Ort durch
den Mountainbiker kann ihn vor diesen Gefahren
schützen. Im Zweifel ist es besser die Tour abzubrechen und kein
Risiko einzugehen.
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